BRK - Wissenswertes

Was ist die Behindertenrechtskonvention - BRK?

Die Behinderten-Rechts-Konvention - kurz BRK - ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 2006 von den Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet wurde und 2008 in Kraft trat. Deutschland hat diesen Vertrag 2009 unterschrieben. Ausgehend von ihrer Lebenssituation werden in dem Vertrag die allgemeinen Menschrechte für Menschen mit Behinderung konkretisiert, beispielsweise in welchen Bereichen und wie die Rechte zu beachten und umzusetzen sind.

Viele Namen – ein Vertrag

Für die Behindertenrechtskonvention werden auch noch weitere Namen verwendet: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, UN-Konvention, UN-BRK. Gemeint ist aber immer der gleiche Vertrag.

Offizielle deutsche Übersetzung, Leichte Sprache sowie Schattenübersetzung

Neben der offiziellen deutschen Übersetzung, die auch als Erklärung in Leichter Sprache vorliegt, wird gibt es die sogenannte Schattenübersetzung vom Netzwerk Artikel 3. Wir empfehlen diese Übersetzung, da wichtige Begrifflichkeiten in der offiziellen Version nicht zufriedenstellend übersetzt wurden. Beispielsweise wurde der englische Begriff „Inclusion“ in der offiziellen Übersetzung nicht mit „Inklusion“, sondern mit „Integration“ übersetzt.

Der nationale Aktionsplan - NAP

Mit dem nationalen Aktionsplan - kurz NAP - hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, mit dem die Behindertenrechtskonvention und die Inklusion in Deutschland in den nächsten 10 Jahren umgesetzt werden soll. Der NAP enthält hierfür 12 Handlungsfelder sowie 7 Querschnittsthemen, die sich durch alle Handlungsfelder ziehen.

Der NAP schließt mit einem Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Handlungsfelder. Alle 2 Jahre soll ein neuer Behindertenbericht die nötige Datenlage liefern, um die Umsetzung zu überprüfen und den NAP anpassen zu können.

Neben dem NAP gibt es auch noch mehrere Landesaktionspläne (LAP), die die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern konkretisieren.

Die 12 Handlungsfelder des NAP

Arbeit und Beschäftigung; Bildung; Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege; Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft; Frauen; ältere Menschen; Bauen und Wohnen; Mobilität; Kultur und Freizeit; Gesellschaft und politische Teilhabe; Persönlichkeitsrechte sowie internationale Zusammenarbeit.

Die 7 Querschnittsthemen des NAP

Assistenzbedarf, Barrierefreiheit, Gender Mainstreaming, Gleichstellung, Migration, Selbstbestimmtes Leben, Vielfalt von Behinderung.

Kritische Stellungnahmen

Von zahlreichen Verbänden und Organisationen wurde der NAP jedoch als nicht weitreichend genug kritisiert. Kritische Stellungnahmen finden Sie beispielsweise vom Netzwerk Artikel 3 e.V. oder der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. – ISL.

Der Staatenbericht und seine Prüfung

Die Bundesregierung hat 2011 beim zuständigen UN-Ausschuss (kurz: CRPD) einen ersten Staatenbericht zur Umsetzung der BRK vorgelegt wie es Artikel 35 BRK vorschreibt. Anschließend reagierte der UN-Fachausschuss im Rahmen des vorgesehenen Prozedere mit einer Frageliste (list of issues - kurz: LOI) zum eingereichten Staatenbericht, die Bundesregierung beantworten muss.

Nächster Schritt ist im April 2015 die erste Staatenberichtsprüfung durch den UN-Fachausschuss, die ursprünglich bereits im Herbst 2014 stattfinden sollte. Im Anschluss werden abschließende Bemerkungen zur Prüfung vom UN-Fachausschuss veröffentlicht.

Die Monitoring-Stelle

Die Monitoring-Stelle, angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte, dient der Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der BRK. Artikel 33 Absatz 2 der BRK schreibt das Einrichten einer solchen Instanz vor.

Die Monitoring-Stelle arbeitet unabhängig und bezieht sich bei ihrer Arbeit auf wissenschaftliche Studien, steht in regelmäßigem Kontakt mit Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen sowie Expertinnen und Experten. Sie berät Politik, Behörden sowie Gericht und organisiert Veranstaltungen rund um das Thema BRK.

Außerdem verfasst die Monitoring-Stelle Empfehlungen sowie Parallelberichte zur Umsetzung der BRK und gibt zahlreiche weitere Veröffentlichungen zum Thema heraus. Der erste Parallelbericht zum Staatenbericht erschien Anfang 2014.
Verstöße gegen die BRK können hier gemeldet werden und die Monitoring-Stelle kann das Einhalten und Umsetzen der BRK anmahnen bei den entsprechenden Stellen.

Die BRK-Allianz

Die BRK sieht gemäß Artikel 33 Absatz 3 vor, dass auch Organisationen der Zivilgesellschaft teilhaben an der Umsetzung der BRK und der Staatenberichtsprüfung. Diese Aufgabe nahmen die 78 in der BRK-Allianz zusammengeschlossenen Organisationen mit ihrem Anfang 2013 eingereichten sogenannten „Koordinierten Parallelbericht“ wahr. Außerdem kann die BRK ebenfalls Stellung nehmen zu den Fragen des UN-Ausschusses und weitere Parallelbericht vor der Staatenprüfung abgeben.

Quellen und Weiterführendes zur BRK

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) können Sie zahlreiche Materialien zum Thema kostenlos bestellen.

Internetseiten

Downloads

In Leichter Sprache finden Sie viele der folgenden Publikationen auch auf unser Seite Wissenswertes - Leichte Sprache. Einige Publikationen und Informationen für Screenreader und in Gebärdensprache finden Sie direkt auf den Seiten der jeweiligen Herausgeber.